Wegfall der Corona-Notbremse: Kultureinrichtungen und Denkmäler öffnen wieder.

Kreis Lippe. Die Lipperinnen und Lipper können aufatmen: Weil der Kreis fünf Werktage in Folge den Inzidenzwert von 100 unterschritten hat, ist die Corona-Notbremse weggefallen, Kultureinrichtungen und Denkmäler dürfen öffnen. Der Landesverband Lippe freut sich, seine Museen und Galerien ab Samstag, 22. Mai, wieder aufschließen zu können. Das Hermannsdenkmal und die Externsteine können sogar schon ab Freitag, 21. Mai, wieder bestiegen werden.

„Das ist eine Punktlandung: Rechtzeitig zum langen Pfingstwochenende wurde die Notbremse aufgehoben und wir nutzen diesen Spielraum natürlich sehr gern, um den Lipperinnen und Lippern wieder Kunst und Kultur anbieten und Ausflüge ermöglichen zu können – und öffnen unsere Kulturinstitute und Denkmäler“, freut sich Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast. „Die Wetteraussichten für die Feiertage sind nicht gut, da lohnt ein Besuch in einem unserer Museen oder in den Galerien in Schwalenberg umso mehr. Und selbst bei Nieselregen ist ein Aufstieg auf die Externsteine oder den Hermann vielleicht eine lang ersehnte, willkommene Abwechslung.“

Das Hermannsdenkmal und die Externsteine können schon ab dem morgigen Freitag, 21. Mai 2021, wieder be-stiegen werden. Vorab müssen Termine für eine Besteigung gebucht werden, vor Ort gelten die üblichen Hygienemaßnahmen (Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregeln). Die Besucher müssen zudem ihre Kontaktdaten zur Rückverfolgung hinterlassen und einen negativen, bestätigten Corona-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, vorweisen. Ein persönlich durchgeführter Selbsttest wird nicht anerkannt. Auch Tourist-Info (Hermannsdenkmal) und Infozentrum (Externsteine) können zu diesen Bedingungen besucht werden.

Das Lippische Landesmuseum, das Weserrenaissance-Museum Schloss Brake, das Klingende Museum der Burg Sternberg sowie die Galerien in der Malerstadt Schwalenberg sind ab Samstag, 22. Mai, wieder geöffnet. Hier ist ebenfalls eine Terminbuchung vorab erforderlich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Besucher müssen zudem ihre Kontaktdaten zur Rückverfolgung hinterlassen. Ein negativer, bestätigter Corona-Schnelltest ist in den Museen und Galerien nicht erforderlich.

Foto: Landesverband Lippe