Das Land fördert Innenstadtkonzepte

Es nennt sich „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ und bringt Detmold 555.000 Euro. Das Geld soll einiges an Veränderung bringen. Ein Start-Up-Center, ein City Service und ein Food Court sind geplant. Zudem enthält das Konzept einen Plan für das Leerstandmanagement. Aber von Anfang an: Mitte Juli brachte das Land NRW das Förderprogramm auf den Weg und stellte dafür insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Mitte Oktober konnten sich die Städte bewerben. Neben weiteren 128 Städten und Kommunen darf sich auch Detmold über die finanzielle Unterstützung vom Land freuen.

Mit der Finanzspritze soll ein Start-Up Center und ein CoWorking-Space entstehen, um den Bedarf an innovativen, flexiblen und modernen Arbeitsbedingungen zu decken. Zusätzlich soll auch das gastronomische Angebot wachsen. Rund um einen Food Court, eine Art Fressmeile, könnten sich verschiedene Gastronomen ansiedeln, die sich dann die Sitzflächen teilen.
Eine beliebte, wenn auch temporäre Maßnahme gegen Leerstand sind sogenannte Pop-Up-Shops, die bereits in anderen Städten erfolgreich waren. Für einen begrenzten Zeitraum zieht beispielsweise ein Marken-Bekleidungsgeschäft in einen leerstehendes Ladengeschäft ein und bietet dort die neueste Kollektion an. Dann lohnt es sich schnell zu sein, denn Pop-Up-Shops sind nach einen Zeitraum zwischen einem Tag und ein paar Wochen wieder verschwunden.

Allerdings möchte die Stadt Detmold nicht nur neue Angebote schaffen, sondern die bestehenden weiter ausbauen. Alle 218 Einzelhändler in der Innenstadt sollen die Möglichkeit bekommen, sich zu vernetzen. Auch, um dem Online-Handel etwas entgegenzusetzen.

Das Sofortprogramm Innenstadt ist auch durch den coronabedingten Lockdown im Frühjahr auf den Weg gebracht worden. „Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und –händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz“, heißt es seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Sonderprogramm des Landes NRW umfasst vier Handlungsfelder:
Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.