Kreis Lippe verlängert Maskenpflicht an öffentlichen Straßen und Plätzen.

Kreis Lippe. Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde nun mit kleineren redaktionellen Änderungen bis einschließlich zum 7. März verlängert.

In Detmold gilt die Maskenpflicht in den folgenden Straßen täglich von 6 bis 20 Uhr:
Bruchstraße (Marktplatz – Paulinenstraße)
Exterstraße
Krumme Straße
Lange Straße (Hasselter Platz – Hornsches Tor)
Rosental
Marktplatz
Schlossplatz
Schülerstraße
Unter der Wehme

Eine Übersicht aller Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist im Kreisblatt Nr. 11 veröffentlicht und unter www.kreis-lippe.de zu finden. Weitere Informationen gibt es zudem unter www.kreis-lippe.de/corona.