In Detmold gilt ausschließlich die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

In der Stadt Detmold gilt ab sofort ausschließlich die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und keine Allgemeinverfügung mehr. Damit gilt die Maskenpflicht wie in der Verordnung vorgegeben: Demnach ist das Tragen einer Maske im Umkreis von zehn Metern um geöffnete Geschäfte vorgeschrieben.

Zudem muss auf dem Wochenmarkt, in den Geschäften und auf den Parkplätzen von Geschäften eine Maske getragen werden. Damit ist eine eigene Maskenpflicht für die Detmolder Innenstadt nicht mehr notwendig.

Die Regelungen rund um die Maskenpflicht im ÖPNV gelten weiterhin. Diese sind nachzulesen in der Coronaschutzverordnung vom 5. März, gültig ab 8. März im Internet unter www.detmold.de. Die geltenden Regelungen unterliegen einer ständigen Prüfung. Bei einem sich ändernden Infektionsgeschehen behält sich die Stadt Detmold daher vor, erneut weitergehende Maßnahmen zu treffen.