Inzidenzstufe 0 gilt ab sofort im Kreis Lippe.

Kreis Lippe. Im Kreis Lippe gilt ab Dienstag, 20. Juli, die Inzidenzstufe 0. Die entsprechende Veröffentlichung durch das NRW-Gesundheitsministerium ist am Dienstag unter www.mags.nrw erfolgt. Mit der Inzidenzstufe 0 gelten weitere Lockerungen für den Kreis Lippe. Welche Regelungen und Maßnahmen konkret innerhalb der Inzidenzstufe 0 gelten, ist unter www.land.nrw/corona zu finden.

Die Inzidenzstufe ist nicht mit der Inzidenzzahl zu verwechseln, diese liegt in Lippe aktuell bei 13,8 (Stand 20. Juli). Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli, angepasst. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wurde eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt.

Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Sie ermöglicht damit eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche. So entfallen in den Regionen der Inzidenzstufe 0 beispielsweise die Kontaktbeschränkungen. Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird weitgehend nur noch empfohlen. Wenn – wie derzeit – auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen.

Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt. In vielen Bereichen kann die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfallen. Letzteres gilt auch für die Gastronomie.

Die neuen Landesregelungen gelten nur für die Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.

Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten greifen bei Inzidenzwerten über 10 weiterhin die bekannten und im wesentlichen unveränderten Regelungen der Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über 50).

Wenn die Inzidenz also am Tag des Inkrafttretens der Änderungen noch keine fünf Tage hintereinander bei höchstens 10 liegt oder wieder über diesen Wert steigt, bleibt es bei den beziehungsweise greifen automatisch (wieder) die bisherigen Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 1.

Quelle: Kreis Lippe und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW