Am 28. Januar ist Europäischer Datenschutztag.

Als man am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnete, hatte man „dieses Internet“ noch nicht wirklich auf dem Schirm. Seit 1981 hat sich mittlerweile einiges verändert und das Thema DSGVO hat in den letzten Jahren vermutlich jeden – beruflich oder privat – irgendwie beschäftigt.

Mittlerweile gibt es in vielen Unternehmen Datenschutzbeauftragte, die sich darum kümmern, dass die DSGVO eingehalten wird.
Ohne regelmäßige Fortbildung kann die Geschäftsleitung die Risiken nicht hinreichend bewerten und der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO objektiv gar nicht erfüllen. Insbesondere der Art. 38 Abs. 2 DSGVO spricht die Fortbildungspflicht zur Erhaltung der Fachkunde explizit an.

Werden demnach keine Maßnahmen zur Erhaltung der Fachkunde getroffen (z.B. der Besuch einer Schulung), so ist dies grundsätzlich bußgeldbewehrt, da Datenschutzbeauftragte „ohne“ Fachkunde nicht ordnungsgemäß benannt sind und ihre Aufgaben nicht hinreichend ausführen kann.

Schulungen und Fortbildungen bietet unter anderem die Datenschutzakademie NRW in Detmold: https://www.dsa-nrw.de/seminare-und-termine/