Am 31. August läuft die Frist für Anträge auf Förderung bei der LWL-Kulturstiftung ab. Für Kulturschaffende, die ein Projekt vorstellen möchten, das frühestens ab 2026 realisiert werden soll, hält die Internetseite der LWL-Kulturstiftung alle Informationen zu Förderkriterien und -verfahren sowie das Antragsformular und weitere Dokumente bereit. (https://www.lwl-kulturstiftung.de) Eine vorherige Beratung ist möglich.

Für die Wahrung der Frist (31.8.) gilt das Einsendedatum per E-Mail. Mit der zweiten Antragsrunde 2025 erweitert die LWL-Kulturstiftung ihre Richtlinien um Honoraruntergrenzen für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die an einem Projekt beteiligt sind.

Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur und legt ein besonderes Augenmerk auf qualitativ hochwertige, spartenübergreifende und überörtliche Projekte mit klarem Bezug zu Westfalen-Lippe und deutlicher Relevanz für die Region.

Formale Kriterien sind bei der Antragstellung zu beachten: So sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Neu ist ab diesem Förderzyklus, dass Honoraruntergrenzen für professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Kostenplänen berücksichtigt werden müssen. Über förderfähige Kosten und wie sie in einem Kosten- und Finanzierungsplan abzubilden sind, informiert die Internetseite der LWL-Kulturstiftung.

Damit die formalen Kriterien bereits im Antrag berücksichtigt werden, bietet die LWL-Kulturstiftung Beratungen für die Antragstellung an. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de). Das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung entscheidet über alle fristgerecht eingegangenen Anträge im Dezember dieses Jahres.

 

Quelle & Foto: LWL – Pressestelle