Kreis Lippe ab 29. Juli in Inzidenzstufe 1.

Für den Kreis Lippe gilt ab Donnerstag, 29. Juli, die Inzidenzstufe 1. Dies hat Auswirkungen beispielsweise auf die Maskenpflicht oder auch auf die Testpflicht für bestimmte Angebote, etwa im Bereich Kultur, Sport und Freizeiteinrichtungen.

So gilt in Innenräumen, Gaststätten, Museen, Zoos, etc. sowie bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen eine generelle Maskenpflicht. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer bei Versammlungen und Veranstaltungen muss gewährleistet sein.

In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern pro Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind untersagt.

Weitere Informationen dazu, welche Corona-Maßnahmen in Inzidenzstufe 1 gelten, sind im Internet unter www.land.nrw/corona oder auch direkt unter www.land.nrw/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus zu finden. Außerdem veröffentlicht das NRW-Gesundheitsministerium regelmäßig unter www.mags.nrw eine Übersicht darüber, in welchen Inzidenzstufen sich das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte aktuell befinden