Verwaltungsgericht verpflichtet Kreisveterinäre Atteste auszustellen.

Kreis Lippe. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Kreis Lippe im Dezember 2020 dazu verpflichtet, sogenannte Vorlaufatteste auszustellen. Statt den Tierschutz in den Blick zu nehmen, sollen die Kreisveterinäre nur tierseuchenrechtliche Aspekte bei Vorlaufattesten für Tiertransporte berücksichtigen. Drei hochtragende Rinder aus einem landwirtschaftlichen Betrieb in Lippe sollten per LKW und Schiff nach Algerien transportiert werden. Ohne ein Vorlaufattest darf ein Tier nicht zu einer Sammelstelle verbracht werden. Von den Sammelstellen – im Kreisgebiet Lippe gibt es keine – starten die Transporte ins Ausland. Für Landrat Dr. Axel Lehmann ist die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar, wenn man Tierschutz ernst nimmt.

Der Transport von Tieren über lange Strecken, insbesondere in Drittstaaten, wird seit Jahren in Tierschutzorganisationen und Veterinärbehörden diskutiert. Denn die Einhaltung und auch die Überprüfbarkeit der gesetzlichen Mindestanforderungen während des Transportes bis zum Bestimmungsort sind zweifelhaft. Videos und Fotos der Umstände dokumentieren schwere Verstöße gegen den Tierschutz. „Die Vorlaufatteste sind die Basis dafür, dass die Rinder transportiert werden dürfen. Vor dem Hintergrund der inzwischen hinreichend bekannten tierschutzwidrigen Voraussetzungen ist es nur schwer hinzunehmen, dass uns das Verwaltungsgericht verpflichtet, die Atteste auszustellen“, erklärt Ricarda Rottmann, die Leiterin des Fachgebiets Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz beim Kreis Lippe.

Lange Routen nach Nordafrika und auch in den Nahen Osten (Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan; Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan) sind eine Qual für die Tiere. Kontrollen von Tiertransporten belegen gravierende Mängel, wie beispielsweise fehlende Versorgungsstationen in Drittstaaten, Überschreitungen der maximalen Transportzeiten, unzureichende Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser, sowie extreme Temperaturbedingungen während des Transportes. Daneben sind die Haltungs- und Schlachtbedingungen in den außereuropäischen Staaten als tierschutzrechtlich hochproblematisch einzustufen.

Ob ein Transport bis zum Bestimmungsort im Drittland tierschutzkonform durchgeführt werden kann, ist für den Veterinär vor Ort schwer zu überprüfen. Aus diesem Grund hat das Landwirtschaftsministerium NRW im Juli 2020 die zuständigen Behörden angewiesen, Tiertransporte über lange Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen. Auch in anderen Bundesländern gab es gleichlautende Erlasse. Nach dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist seit Juli 2020 von Abfertigungen langer Beförderungen, beispielsweise von Rindern in Drittländer, abzusehen. Begründet wird dies damit, dass eine rechtskonforme Durchführung von Straßen- oder Schiffstransporten in Drittländer nicht sichergestellt werden kann. Insbesondere jetzt, in der immer noch andauernden Corona-Pandemie ist es schwer einschätzbar, welche Einschränkungen an Häfen, Grenzübergängen wie auch in Drittländern selbst entstehen. Es fehlen valide Informationen zu den Transportrouten, den Versorgungsstationen und den Empfängern in den Drittländern. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen ist das Veterinäramt des Kreises Lippe davon ausgegangen, dass ein Transport nach Algerien nicht genehmigt werden kann und damit letztendlich auch der Transport der hochträchtigen Rinder zur Sammelstelle nach Niedersachsen unnötig sei.

Der Argumentation des Kreises ist das Verwaltungsgericht in Minden nicht gefolgt.

Das Verwaltungsgericht hat in der Begründung ausgeführt, dass bei der Entscheidung über die Ausstellung eines Vorlaufattestes keine anderen als tierseuchenrechtliche Aspekte enthalten sein dürfen. Der Umstand, dass es dem Kreis Lippe bei der Verweigerung der Ausstellung des Vorlaufattestes um tierschutzrechtliche Ziele ging, blieb völlig unberücksichtigt. Somit werden der Kreis Lippe und seine Tierärzte dazu gezwungen, mit der Erteilung der tierseuchenrechtlichen Vorlaufatteste einen solchen Transport in Drittstaaten überhaupt erst zu ermöglichen und daraus folgende tierschutzrechtliche Aspekte zu ignorieren.