Antragsstart für neue Corona-Hilfen.

Die Überbrückungshilfe, mit der der Bund Unternehmen, Selbststständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgängen unterstützt, geht in die dritte Runde. Ab sofort kann die Förderung für die Monate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.

Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, die im Förderzeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, können diese Fixkostenzuschüsse beantragen. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden bis zu 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro pro Monat.

Die Überbrückungshilfe III knüpft an die Überbrückungshilfe II (September – Dezember 2020) an. Die staatliche Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gezahlt. Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden kann. Außerdem müssen beihilferechtliche Regelungen beachtet werden.

Die Antragsvoraussetzungen sind im Vergleich zu den früheren Überbrückungshilfen nun deutlich leichter: Jetzt sind Unternehmen antragsberechtigst, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen haben. Diese können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt.

„Das Warten hat ein Ende und wir begrüßen die Fortsetzung der Überbrückungshilfe. Gerade die Händler aber auch die anderen Branchen, die Mitte Dezember schließen mussten, haben nun endlich eine Förderung für die Ausfälle in Sicht. Sie waren nicht für die Dezemberhilfe antragsberechtigt,“ erklärt Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

Unternehmen können die Überbrückungshilfe III über prüfende Dritte (registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer) beantragen. Soloselbständige müssen sich aktuell noch gedulden. Sie können ab etwa Ende Februar alternativ eine Fixkostenpauschale als „Neustarthilfe“ in Eigenverantwortung beantragen.

Im ersten Schritt gibt es Abschlagszahlungen von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.
Im zweiten Schritt erfolgen ab März dann eine reguläre Bearbeitung und Auszahlung durch die Bezirksregierung.

„Jedoch muss es auch für Soloselbstständige weiter gehen und einen Antragsstellung für die Neustarthilfe schnellstens möglich sein. Zudem weisen wir daraufhin, dass die bisherige NRW-Überbrückungshilfe plus als fiktiver Unternehmerlohn in der neuen Förderphase leider nicht weiter ausgezahlt wird. Natürlich informieren wir unsere Mitgliedsunternehmen nach wie vor bei Fragen dazu am Telefon. Wir setzen uns auch weiterhin für die Verbesserung der Unterstützung seitens der Politik ein“, unterstreicht Klaas.

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August.
Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der IHK Lippe www.detmold.ihk.de und über die Hotline 05231 760194.