Jemandem unter den Rock zu filmen und zu fotografieren ist eine Straftat. Was im Empfinden der meisten Menschen sowieso schon so war, wird jetzt auch rechtlich als eine gesehen. Bisher galt die Tat nur als Ordnungswidrigkeit, jetzt kann das sogenannte Upskirting mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.