Für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler fällt 2021 der Solidaritätszuschlag weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt er zumindest teilweise. Die Freigrenze für Unverheiratete und getrennt veranlagte Steuerzahler wird von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro in Zukunft kein Soli mehr fällig wird. Dementsprechend steigt die Freigrenze bei gemeinsamer Steuerveranlagung von derzeit 1.944 Euro auf 33.912 Euro

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