Seit dem 1. Januar gibt es die Elektronische Patientenakte. Dort können alle wichtigen Informationen über einen Patienten gespeichert werden. Befunde oder Röntgenbilder können so digital gespeichert werden und leichter an einen weiterbehandelnden Arzt übermittelt werden. Was in der Elektronischen Patientenakte stehen darf und was nicht bzw. welche Daten dort gespeichert werden sollen, entscheidet jeder Patient selbst.