Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, beginnt im August 2026 die Schulpflicht. Auch Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zu diesem Zeitpunkt schulpflichtig.

Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Schreiben werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, ihr Kind bis spätestens 26. September 2025 an einer Grundschule anzumelden. Die Anmeldungen können in der Woche ab dem 22. September in den Schulsekretariaten erfolgen.

Auch Kinder, die nach dem 30. September 2020 geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme beginnt gleichzeitig die Schulpflicht. Für diese Kinder gilt ebenfalls der oben genannte Anmeldetermin.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde beziehungsweise das Familienstammbuch sowie der Impfpass mit Nachweis der Masernimpfung vorzulegen. Die Einschulung der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler erfolgt spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres, das am 2. September 2026 beginnt.

Für Rückfragen stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold sowie die Schulbüros der Grundschulen zur Verfügung.

 

Quelle: Pressestelle Stadt Detmold

Foto: Detmold Plus