Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe.

Der Kreis Lippe hat in einer aktuellen Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe geregelt. Für den Kreis Lippe sind damit ab Freitag, 14. Januar, weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 10. Februar und ist im Kreisblatt 3/2022 veröffentlicht.

Informationen, welche Regelungen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung des Kreises mit den detaillierten Regelungen verlinkt. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gelten weiter und sind unter www.land.nrw/corona veröffentlicht.