30 Prozent verlassen täglich den Wohnort
Meldung vom 26. November 2020,
Allgemein
Pendlerströme in Lippe
„Wir sind in den letzten Jahrzehnten ein Volk der Wanderer geworden. Dies ist eine Folge der zunehmenden Entkopplung von Wohn- und Arbeitsort“, erklärt Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) die für das Jahr 2019 aktuell vorgelegte Pendlerstatistik. Fast 180.000 Erwerbstätige lebten nach Angaben des Statistischen Landesamtes 2019 in Lippe. Jeder Dritte pendelte täglich über die Grenzen des Wohnortes hinaus zur Arbeit. 121.500 Personen bewegten sich innerhalb des Kreisgebietes beziehungsweise der Städte und Gemeinden. Hinzu kommen 35.630 Personen, die täglich aus anderen Kreisen oder Städten nach Lippe zur Arbeit fahren.
Rund drei Viertel der Beschäftigten nutzen einen Pkw, um den Arbeitsort zu erreichen. „Wir brauchen gut ausgebaute Verkehrsachsen auch über Kommunalgrenzen hinaus, damit wir die steigenden Verkehrsströme bewältigen können“, appelliert Martens an die Politik. Hierzu gehört der seit langem geplante Ausbau der Bundes- und Landesstraßen einschließlich der ausstehenden Ortsumgehungen. Ergänzend sei das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs bedarfsgerecht für die Beschäftigten auszubauen.
Die mit fast 80 Prozent größte Auspendlerquote, das ist der Anteil der Auspendler an den Erwerbstätigen am Wohnort, haben in Lippe die Gemeinden Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg. Die niedrigste Auspendlerquote hat die Stadt Detmold mit 43,2 Prozent.
Die höchste Einpendlerquote, das ist der Anteil der Einpendler an den Erwerbstätigen am Arbeitsort, hat mit 75,6 Prozent der Bundeswehrstandort Augustdorf. Die Gemeinde belegt damit in NRW Platz fünf. In absoluten Zahlen: 4468 Personen kommen täglich in die Gemeinde. Kalletal hat mit 44 Prozent die niedrigste Einpendlerquote (1605 Personen).
In Lippe haben nur vier Städte und Gemeinden einen Einpendlerüberschuss: Das sind Augustdorf, Blomberg, Detmold und Lemgo.
In der Pendlerstatistik sind neben den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige sowie Zeit- und Berufssoldaten enthalten.